Anfechbrare und nichtige Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte sind
nichtig bei | anfechtebar bei |
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- Scherzgeschäft | - Arglistiger Täuschung |
- Wucher | - Widerrechtliche Bedrohung |
- Sittenwidrig | - Irrtum der Eigenschaft |
- Gesetzliches Verbot | - Irrtum der Übermittlung |
- Formmangel | - Irrtum der Erklärung |
- Geschäftsunfähig | |
- Bewusstlosigkeit | |
ℹ Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an Nichtig! | ℹ Das Rechtsgeschäft wird durch Anfechtung rückwirkend nichtig! |