Rechtsgeschäfte analysieren

Anfechbrare und nichtige Rechtsgeschäfte

Rechtsgeschäfte sind

nichtig beianfechtebar bei
- Scherzgeschäft- Arglistiger Täuschung
- Wucher- Widerrechtliche Bedrohung
- Sittenwidrig- Irrtum der Eigenschaft
- Gesetzliches Verbot- Irrtum der Übermittlung
- Formmangel- Irrtum der Erklärung
- Geschäftsunfähig
- Bewusstlosigkeit
Das Rechtsgeschäft ist von Anfang an Nichtig!
Das Rechtsgeschäft wird durch Anfechtung rückwirkend nichtig!