Pflichten Käufer

Pflichten des Käufers

Verbrauchsgüterkauf

Käufer müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, den Mangel beanstanden.

Beweislastumkehr

Innerhalb der ersten 12 Monate nach kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war.

Zweiseitiger Handelskauf

Unverzügliche Prüfung und Rüge bei erkannten Mängel. Waren müssen aufbewahrt werden, außer sie sind verderblich

Rechte des Käufers bei Schlechtleistung

1. Nacherfüllung (vorrangig)

  • Nachbesserungung / Mangelbeseitigung
  • Ersatzlieferung

2. Nacherfüllung (nachrangig)

  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt des Kaufvertrages
  • Schadensersatz