Pflichten des Käufers
Verbrauchsgüterkauf
Käufer müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, den Mangel beanstanden.
Beweislastumkehr
Innerhalb der ersten 12 Monate nach kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorhanden war.
Zweiseitiger Handelskauf
Unverzügliche Prüfung und Rüge bei erkannten Mängel. Waren müssen aufbewahrt werden, außer sie sind verderblich
Rechte des Käufers bei Schlechtleistung
1. Nacherfüllung (vorrangig)
- Nachbesserungung / Mangelbeseitigung
- Ersatzlieferung
2. Nacherfüllung (nachrangig)
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt des Kaufvertrages
- Schadensersatz