Eigentumsübertragung
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen auslaufenden Rechnungen Eigentum des Verkäufers. Ein Weiterverkauf bis zur restlosen Bezahlung ist nicht zulässig.
Eigentumsübertragung
Solange die Bedingungen des Kaufvertrages nicht erfüllt sind, behält der Verkäufer das Recht am Besitz und kann dieses in bestimmten Fällen auch zurückverlangen.
Eigentumsübertragung beim Kauf
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe verlangen.
Eigentümer
Dem Eigentümer gehört die Sache, er darf
- verkaufen
- verleihen
- zerstören
- nutzen
= Rechtliche Herrschaft über eine Sache (Verfügungsgewalt)
Besitzer
Der Besitzer hat die Sache, er darf
- den Gegenstand vertragsgemäß Benutzen
= Tatsächliche Herrschaft über eine Sache
Gutgläubiger Eigentumserwerb
Der Erwerb vom Nichteigentümer ist möglich, wenn der Käufer in gutem Glauben den Verkäufer für den Eigentümer hält.
Der Erwerb vom Nichteigentümer ist nicht möglich, wenn die Sache gestohlen, oder verlorengegangen ist. Ausnahmen sind Geld und öffentliche Versteigerungen.